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Getrennt- und Zusammenschreibung Schreibung mit Bindestrich




Inhalt

Grundsätzliches 6

1. Groß- und Kleinschreibung 8

1.1. Die Großschreibung am Satzanfang 8

1.2. Die Großschreibung bei der höflichen Anrede 8

1.3. Die Großschreibung der Eigennamen 9

1.4. Die Großschreibung der Substantive 10

Getrennt- und Zusammenschreibung, Schreibung mit Bindestrich 15

2.1. Getrennt- und Zusammenschreibung 15

2.2. Schreibung mit Bindestrich 17

Zeichensetzung 18

3.1. Das Komma bei „und” 119

3.2. Das Komma bei Infinitiv- und Partizipgruppen 20

3.3. Die Kombination von Anführungszeichen und Komma 21

4. Übungen 22

5. Wörterverzeichnis 36

Quellenverzeichnis 60

Grundsätzliches

Im Bereich „Laute und Buchstaben” geht es um das komplexe Problem der Beziehung zwischen Lauten und Buchstaben beim Schreiben in unserer Sprache: Laute können – wie in jeder Alphabetschrift – durch Buchstaben wiedergegeben werden und umgekehrt können Buchstaben in Laute umgesetzt werden. Man spricht hier vom Lautprinzip der Schreibung. Im Idealfall entspricht dabei einem Laut (oder einer Lautverbindung) genau ein Buchstabe (oder eine Buchstabenverbindung).

Dieses Prinzip ist nun – wie wir wissen – im Deutschen nicht voll durchgehalten. So wird auf der einen Seite ein und derselbe Laut durch verschiedene Buchstaben oder Buchstabenverbindungen wiedergegeben, zum Beispiel der lang gesprochene Laut a durch den einfachen Buchstaben a oder durch die Buchstabenverbindungen aa und ah (Tal, Saal, Zahl). Auf der anderen Seite werden verschiedene Laute durch denselben Buchstaben bezeichnet, vgl. zum Beispiel die unterschiedlichen Laute, die der Buchstabe s in springen und Wespe signalisiert. Das hängt damit zusammen, dass unsere Schreibung sich historisch entwickelt hat und nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt „von oben her” systematisch geregelt worden ist.

Bei der Arbeit an der Weiterentwicklung der deutschen Rechtschreibung ist man besonders in diesem Bereich auf eine Reihe von Problemen gestoßen. Sie haben ihren Grund darin, dass eine konsequente und systematische Durchsetzung des Lautprinzips zwar durchaus möglich wäre und auch eine deutliche Vereinfachung mit sich brächte, als Preis dafür wären aber erhebliche Eingriffe in das vertraute Schriftbild in Kauf zu nehmen. Dazu scheinen die meisten Menschen, vor allem die Lesenden, nicht bereit zu sein.

Das hängt wohl damit zusammen, dass wir nicht buchstabenweise lesen, sondern immer größere „Portionen” wahrnehmen, die wir den im Kopf gespeicherten Mustern zuordnen. Wenn nun eine Schreibung mit dem vertrauten Schriftbild nicht übereinstimmt, stockt das Lesen. Dies gilt bekanntermaßen für falsche Schreibungen (zum Beispiel Tahl, Sal, Zaal) und es würde, zumindest in einer Übergangszeit, auch für neue Schreibungen gelten, selbst wenn sie logisch wären. Neue Schreibungen werden daher – jedenfalls zunächst – immer auf Widerstand stoßen. Bei der Reformarbeit war unter diesen Umständen sehr genau abzuwägen, wie weit man gehen durfte.

Die ausgearbeitete Neuregelung geht hier sehr vorsichtig zu Werke, berücksichtigt die genannten Schwierigkeiten und sieht Veränderungen nur im Zusammenhang mit einem zweiten wichtigen Prinzip der Wortschreibung, dem Stammprinzip, vor. Es geht hier um folgenden, nicht ganz leicht darzustellenden Zusammenhang: Im Deutschen werden Wortstämme in der Schreibung möglichst wenig abgewandelt, anders gesagt: Die verschiedenen Erscheinungsformen eines Wortstamms sollen sich im Schriftbild möglichst wenig voneinander unterscheiden. So schreiben wir ich trennte mit zwei n oder Ränder mit einem ä – wegen des Zusammenhangs mit den Wortformen trennen und Rand. Nur nach der Aussprache der isolierten Wortformen wären auch ich trennte oder die Render denkbar (vgl. die damit reimenden Wortformen die Rente und der Spender).

Nun gab es in der bisherigen Regelung Ausnahmen, wo das Stammprinzip – oft aus wenig einsehbaren Gründen – nicht befolgt wurde. Hierher gehören zum Beispiel Fälle wie: überschwenglich, trotz Überschwang, numerieren trotz Nummer, plazieren trotz Platz. An solchen Stellen greift – im Sinne der Systematisierung der Schreibung von Varianten ein und desselben Stammes – die Neuregelung ein. Hingegen wird aus den oben dargelegten Gründen von Angleichungen zwischen unterschiedlichen Wortstämmen grundsätzlich Abstand genommen. Dementsprechend wird man also weiterhin einerseits Tal, Qual usw. mit einfachem a, dagegen Aal, Saal und Zahl, Stahl usw. mit Doppel-a oder aber mit der Buchstabenverbindung ah schreiben. Änderungen dieser Art sind nur in wenigen - eher peripheren – Fällen vorgesehen.

 

Groß- und Kleinschreibung

Probleme der Groß- und Kleinschreibung haben in der Diskussion um eine Neuregelung der deutschen Rechtschreibung bekanntlich immer wieder eine besondere Rolle gespielt. Dabei muss man verschiedene Dinge auseinander halten; Großschreibung gilt nämlich im Deutschen heute in vier Bereichen, die sehr unterschiedlich strittig sind:

· am Satzanfang

· bei der höflichen Anrede

· bei Eigennamen

· bei Substantiven und Substantivierungen

Die Großschreibung am Satzanfang

Wenn auf einen Doppelpunkt ein neuer, ganzer Satz folgt, wird nicht mehr wie bisher zwischen „Ankündigung” einerseits und „Zusammenfassung/Folgerung” andererseits unterschieden; man kann neu groß oder klein fortfahren, zum Beispiel: Zufrieden schaute er in den Garten: Alles wuchs und gedieh oder alles wuchs und gedieh. Wenn auf einen Doppelpunkt eine direkte Rede folgt, schreibt man wie bisher nur groß: Zufrieden sagte sie: „Alles wächst und gedeiht!”

Die Höflichkeitsgroßschreibung

Bei Pronomen, die für Personen stehen, welche man duzt (= 2. Person Einzahl und Mehrzahl), musste man bisher unterscheiden: In Briefen und briefähnlichen Texten schrieb man groß, sonst klein. Damit war zum einen eine erhebliche Unsicherheitszone geschaffen. Gehören beispielsweise Anweisungen in Schulbüchern zu den briefähnlichen Texten oder nicht? Zum andern ist die Großschreibung nicht unbedingt angemessen: Duzt man jemanden, so besteht eigentlich kein Anlass, durch Großschreibung besondere Ehrerbietung zu bezeugen. Neu kann man daher in Briefen die Anredepronomen du und ihr mit ihren besitzanzeigenden Fürwörtern (dein, euer etc.) klein- oder großschreiben: Lieber Ernst, herzlichen Dank für dein/Dein Foto, auf dem du/Du und deine/Deine Schwester zusammen mit euren/Euren Kollegen abgebildet seid...

Groß bleibt die höfliche Anrede: Sehr geehrte Frau Müller, wie Sie gehört haben, offerieren wir Ihnen und Ihren Angehörigen...

Die Großschreibung der Eigennamen

Im Bereich der Eigennamen bleibt es bei der grundsätzlichen Großschreibung. Problematisch sind hier drei Fälle:

· mehrteilige Eigennamen mit Adjektiven

· mehrteilige feste Begriffe mit Adjektiven

· von Eigennamen abgeleitete Adjektive

Einfache Eigennamen sind – grammatisch gesehen – Substantive; die Eigennamengroßschreibung wird hier also immer zugleich auch von der Großschreibung der Substantive abgedeckt. Probleme haben sich hier in der Praxis daher kaum je gestellt. Mehrteilige Eigennamen hingegen können auch Wörter anderer Wortarten – hauptsächlich Adjektive – enthalten, die ebenfalls der Eigennamengroßschreibung unterliegen, zum Beispiel: der Schiefe Turm von Pisa, der Nahe Osten, die Schweizerischen Bundesbahnen. Bei Fügungen mit Adjektiven ist es daher wichtig, zu wissen, was überhaupt als Eigenname anzusehen ist.

Oft mit den Eigennamen vermengt (und dann der Großschreibung unterworfen) wurden in der Vergangenheit feste Begriffe aus Adjektiv und Substantiv. Feste Begriffe sind keine Eigennamen im strengen Sinn, sie bezeichnen vielmehr Klassen von Dingen, Personen oder auch Handlungen. Im Lauf der Zeit ist hier ein gewisses Durcheinander entstanden. So fanden sich in der alten Schreibung nebeneinander: die schwarze Liste und das Schwarze Brett; die schwarze Messe und die Schwarze Magie; der erste Spatenstich und die Erste Hilfe. Hier wird zukünftig zwar der Kleinschreibung der Vorzug gegeben, aber in Verbindungen mit einer neuen Gesamtbedeutung kann man das Adjektiv auch großschreiben (Schwarzes Brett, Weißer Tod).

Großschreibung gilt nur noch in drei Bereichen, in denen schon bisher praktisch durchgängig Großschreibung gegolten hat:

· Titel wie Königliche Hoheit, Erster Bürgermeister

· besondere Kalendertage wie Heiliger Abend, Weißer Sonntag

· fachsprachliche Bezeichnungen aus der Botanik, der Zoologie oder anderen Fachgebieten wie Schwarzer Holunder, Weißer Hai, die Organische Chemie, die Aktuelle Stunde (im Parlament), die Gelbe Karte. In manchen Fachsprachen ist aber auch in diesen Fällen die Kleinschreibung des Adjektivs korrekt (grauer Star) Den dritten Problembereich bildet die Schreibung der Ableitungen von Personennamen auf -isch oder -sch. Hier musste man bisher zwischen persönlicher Leistung oder Zugehörigkeit und sekundärer Benennung unterscheiden: das Viktorianische Zeitalter (das Zeitalter Viktorias), aber der viktorianische Stil, das Ohmsche Gesetz (von Ohm selbst gefunden), aber der ohmsche Widerstand (nur nach Ohm benannt).

In Zukunft werden nun diese (adjektivischen) Ableitungen wie alle übrigen auf -isch und -sch grundsätzlich kleingeschrieben. Nur wenn der Eigenname zur Hervorhebung durch den Apostroph abgetrennt wird und damit als etwas Eigenständiges in Erscheinung tritt, wird großgeschrieben. Die Schreibung ist also rein formal geregelt und daher leicht zu lernen: das ohmsche Gesetz, der ohmsche Widerstand (oder: das Ohm'sche Gesetz, der Ohm'sche Widerstand). Selbstverständlich gilt weiterhin Großschreibung, wenn die Fügung aus Adjektiv und Substantiv als Ganzes ein Eigenname ist: die Meyersche (oder Meyer'sche) Verlagsbuchhandlung, die Schweizerischen Bundesbahnen.

Die Großschreibung der Substantive

Am heftigsten umstritten in der Reformdiskussion war die Großschreibung der Substantive. Die Kennzeichnung einer Wortart durch Großbuchstaben – eine Eigenheit der deutschen Orthografie – bereitet, wie allgemein bekannt ist, vielen Schreibenden große Schwierigkeiten, da die Grenzen zwischen den Wortarten nicht fest sind: Substantive können in andere Wortarten übergehen (zum Beispiel abends als Adverb oder dank als Präposition), andere Wortarten können ihrerseits wie Substantive gebraucht werden (zum Beispiel das Heute, das Schöne oder das Laufen).

Da einerseits an der bisherigen Regelung mit all ihren Ausnahmen und Schwierigkeiten niemand festhalten wollte und andererseits die Vorschläge für die Kleinschreibung der Substantive („gemäßigte Kleinschreibung”) keine Zustimmung der offiziellen Stellen fanden, sieht die neue Regelung der deutschen Rechtschreibung eine modifizierte Großschreibung vor. Im Gegensatz zu einer generellen Kleinschreibung der Substantive, die das Erlernen der Rechtschreibung und das Schreiben wesentlich vereinfacht hätte, bringt die modifizierte Großschreibung nur einige wenige Vereinfachungen. Sie hat dafür aber den Vorteil, dass sie das vertraute Schriftbild nicht gravierend verändert und dass sie keine neuen Probleme bei der Großschreibung der Eigennamen bringt, weil sie diese mit abdeckt. Außerdem spricht für sie, dass die Großschreibung der Substantive für geübte Leser nach Auffassung einiger Experten Vorteile beim Lesen bietet, indem sie die schnelle Erfassung der Satzstruktur erleichtert. Allerdings stellt sich hier die Frage, ob dieser Nutzen den – auch nach den Vereinfachungen – nach wie vor bestehenden großen Aufwand bei der Erlernung und Anwendung rechtfertigt.

Die modifizierte Großschreibung zielt vor allem darauf ab, die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von substantivischem und nicht substantivischem Gebrauch zu verringern. Sie richtet die Schreibung stärker nach formalen Kriterien (zum Beispiel Gebrauch in Verbindung mit dem Artikel) aus: der Einzelne; im Dunkeln tappen; um ein Beträchtliches größer; es ist das Beste, wenn wir jetzt gehen. Damit wird eine Reihe von Problemfällen beseitigt, die auch geübte Schreiber nie ganz in den Griff bekommen haben. Bemerkenswerterweise handelt es sich dabei hauptsächlich um Fälle der Kleinschreibung, sodass sich durch die Vereinfachungen im Rahmen der modifizierten Großschreibung die Zahl der großgeschriebenen Wörter leicht vermehrt.

Das Regelwerk der modifizierten Großschreibung sieht Änderungen in den folgenden Bereichen vor:

 

· Substantive in festen Verbindungen

· gestern, heute, morgen + Tageszeit

· Adjektiv: unbestimmte Zahladjektive

· Adjektiv: Ordnungszahlen

· Adjektiv: Superlative

· Adjektiv: feste Wendungen mit Verben

· Adjektiv: sonstige feste Wendungen

· Adjektiv: Farb- und Sprachbezeichnungen

· Adjektiv: Paarformeln

· Einzelfälle

Bei Substantiven in festen Verbindungen richtet sich die Schreibung konsequenter als bisher nach dem Grundsatz: bei Getrenntschreibung groß. Typische Beispiele sind hier (in Klammern: Varianten mit Zusammenschreibung): in Bezug auf, mit Bezug auf; zu Gunsten (zugunsten), zu Lasten (zulasten); Auto fahren, Rad fahren; Modell stehen, Schlange stehen; Gefahr laufen, Schlittschuh laufen; in Frage stellen (infrage stellen); außer Acht lassen, in Acht nehmen; Angst haben, Angst machen; Recht sprechen.

Tageszeiten nach den Adverbien vorgestern, gestern, heute, morgen, übermorgen werden großgeschrieben: heute Morgen, gestern Abend.

Adjektive, die inhaltlich Indefinitpronomen nahe kommen (= unbestimmte Zahladjektive), wurden bisher kleingeschrieben. Das neue Regelwerk sieht die Kleinschreibung als Regelfall nur noch für vier häufig gebrauchte Wörter vor: viel, wenig, ein, ander (mit allen ihren Flexionsformen). Beispiele: Das haben schon viele erlebt. Die wahren Hintergründe waren nur wenigen bekannt. Die meisten haben diesen Film schon einmal gesehen. Die einen kommen, die anderen gehen. Sie hatte noch anderes zu tun. Unter anderem wurde auch über finanzielle Angelegenheiten gesprochen. Aber auch bei diesen Wörtern kann großgeschrieben werden, wenn hervorgehoben werden soll, dass das Adjektiv nicht als unbestimmtes Zahlwort, sondern als Substantiv zu verstehen ist: Die Meinung der Vielen (= der breiten Masse) interessierte ihn nicht. Die Einen sagen dies, die Anderen das. Die Meisten stimmten mir zu. Bei Adjektiven mit demonstrativer Bedeutung wird nach der Grundregel für substantivierte Adjektive nur noch großgeschrieben (siehe aber hier): Sie sagte das Gleiche. Wir haben Derartiges noch nie erlebt. Merke dir Folgendes: …

Ordnungszahlen sind Adjektive. Wenn sie substantiviert gebraucht waren, musste bisher ein subtiler Unterschied beachtet werden: Wenn sie eine bloße Reihenfolge ausdrückten, waren sie klein-, sonst großzuschreiben. Diese Regel galt auch für die verwandten Adjektive nächst und letzt: Sie fuhr als erste/als letzte (= zuerst/zuletzt ) ins Ziel. Sie fuhr als Erste/als Letzte (= als Siegerin/als Verliererin) durchs Ziel. Die neue Regelung verzichtet auf subtile inhaltliche Differenzierungen und sieht grundsätzlich in Übereinstimmung mit der Grundregel für substantivierte Adjektive Großschreibung vor.

Weiterhin kleingeschrieben werden Superlative mit am, nach denen man mit wie? fragen kann. Sie bilden eine reguläre Formenreihe mit anderen kleinzuschreibenden Komparationsformen (Steigerungsformen): Sie schreibt genau – genauer – am genauesten. Der Löwe brüllte laut – lauter – am lautesten. Dieser Turm ist hoch – höher – am höchsten. Sonst gilt die Grundregel für nominalisierte Adjektive: Das ist das Beste, was du tun kannst. Es ist das Beste, wenn du jetzt gehst. Er gab wieder einen Witz zum Besten. Wir haben uns aufs Beste unterhalten. Im letzten Beispiel darf allerdings auch weiterhin kleingeschrieben werden; der Superlativ mit aufs ist hier mit wie? zu erfragen.

Substantivierte Adjektive mussten nach der bisherigen Regelung kleingeschrieben werden, wenn sie Bestandteil einer festen Wendung mit einem Verb waren, deren Gesamtbedeutung nicht ohne weiteres aus ihren Einzelwörtern abgeleitet werden konnte, zum Beispiel: auf dem trockenen sitzen (= „kein Geld haben”), aber: auf dem Trockenen sitzen (= „auf dem trockenen Land sitzen”). Diese Regelung wurde allerdings nicht ganz durchgehalten, so schrieb man bisher einheitlich groß: ins Schwarze treffen (= „in die Mitte der Zielscheibe treffen”, aber auch = „einem Sachverhalt völlig gerecht werden”). Das neue Regelwerk sieht hier nur noch Großschreibung vor. Beispiele: ins Reine bringen; im Trüben fischen; im Dunkeln tappen; den Kürzeren ziehen; zum Besten geben.

Eine ähnliche Regelung galt bisher auch für freier verwendbare feste Wendungen; auch hier wurde die Kleinschreibung nicht ganz durchgehalten: im verborgenen, aber: im Freien. Das neue Regelwerk sieht auch hier grundsätzlich Großschreibung vor: Diese Orchideen blühen im Verborgenen. Das andere Gebäude war um ein Beträchtliches höher. Wir sind uns im Wesentlichen einig. Daran haben wir nicht im Entferntesten gedacht. Sie hat mir die Sache des Näheren erläutert. Wir haben alles des Langen und Breiten diskutiert. Bei einigen festen Wendungen aus Präposition und flektiertem Adjektiv (ohne einen vorangehenden Artikel) ist Klein- oder Großschreibung möglich, zum Beispiel: seit langem/Langem, von nahem/Nahem, bei weitem/Weitem, ohne weiteres/Weiteres.

Sprach- und Farbbezeichnungen haben teils den Charakter von Substantiven, teils den von Adjektiven: Ihr Französisch hat einen deutschen Akzent. Er las den Vertrag französisch vor. Sie hasst Grün. Ich strich die Wand grün. Problematisch waren hier einige enge Verbindungen mit Präpositionen, bei denen nicht immer klar war, ob die Sprach- und Farbbezeichnungen als Substantive oder als Adjektive anzusehen sind. Die neue Regelung stellt die substantivische Interpretation heraus und sieht – entsprechend der Regelung bei den Farbbezeichnungen – grundsätzlich Großschreibung vor: In Ostafrika verständigt man sich am besten auf Suaheli oder auf Englisch. Die Ampel schaltet auf Rot. Wir liefern das Gerät in Grau oder Schwarz. Aber weiterhin: Das werde ich dir schwarz auf weiß beweisen. Die Stimmung war grau in grau.

Paarformeln mit nicht deklinierten Adjektiven zur Bezeichnung von Personen werden neu einheitlich großgeschrieben: Das ist ein Fest für Jung und Alt (mit deklinierten Formen schon bisher groß: ein Fest für Junge und Alte). Vor dem Gesetz sind Arm und Reich gleich (wie schon bisher: Arme und Reiche). Gleich und Gleich gesellt sich gern.

Im Zusammenhang mit der Neufassung des Regelwerks sind auch einige Einzelfälle neu festgelegt worden. Diese passen nun besser in die allgemeine Systematik der Groß- und Kleinschreibung, zum Beispiel rechtens sein; an Kindes statt; im Nachhinein, im Voraus.

Getrennt- und Zusammenschreibung Schreibung mit Bindestrich

Die Getrennt- und Zusammenschreibung der Wörter ist in der Geschichte der deutschen Rechtschreibregelung nie amtlich festgelegt worden. Damit war in diesem Bereich ein Raum relativer Freiheit gegeben. In diesem Raum konnten Zweifelsfälle an verschiedenen Stellen auftreten, so beispielsweise, wenn man ein bereits zusammengesetztes Adverb mit einem Verb verband (auseinandertreten oder auseinander treten; über das Bisherige hinausgehen oder über das Bisherige hinaus gehen). Zweifelsfälle gab es auch, wenn man ein Substantiv in engen Zusammenhang mit einem Verb stellen wollte und ihm damit den Charakter eines bloßen Wortteils verlieh (zum Beispiel Maß halten/maßhalten; Schritt halten/ schritthalten). Für manche Schreibende hatten und haben solche Verbindungen bei Zusammenschreibung einen etwas anderen Wert als bei Getrenntschreibung; oft wurde freilich auch rein zufällig einmal die Zusammenschreibung, ein anderes Mal die Getrenntschreibung gewählt, zum Beispiel maßhalten, aber Schritt halten.

Die Neuregelung versucht, diesen schwierigen Bereich systematischer zu fassen. Es wird prinzipiell unterschieden nach 1. Wortgruppen (die getrennt zu schreiben sind) und
2. Zusammensetzungen (die man zusammenschreibt). Manche Einheiten können sowohl eine Wortgruppe (schwer verletzt) als auch eine Zusammensetzung (schwerverletzt) bilden.

In vielen Fällen ist künftig sowohl die Getrennt- als auch die Zusammenschreibung erlaubt, da sich oft schwer entscheiden lässt, ob es sich um eine Wortgruppe oder um eine Zusammensetzung handelt: Das betrifft

· manche Substantiv-Verb-Verbindungen: Dank sagen / danksagen, Brust schwimmen / brustschwimmen; auch Acht geben / achtgeben (aber nur: allergrößte Acht geben, sehr achtgeben), Halt machen / haltmachen, Maß halten / maßhalten

· Verbindungen mit adjektivisch gebrauchten Partizipien: eine allein erziehende / alleinerziehende Mutter, braun gebrannte / braungebrannte Urlauber

· Verbindungen mit einem einfachen unflektierten Adjektiv: schwer verständlich / schwerverständlich, früh reif / frühreif

· Verbindungen von nicht mit Adjektiven: eine nicht öffentliche / nichtöffentliche Sitzung

· Adjektiv-Verb-Verbindungen, in denen das Adjektiv das Resultat des Verbalvorgangs bezeichnet: blank putzen / blankputzen, glatt hobeln / glatthobeln, klein schneiden / kleinschneiden

· Fügungen in adverbialer Verwendung, z. B. außerstand setzen / außer Stand setzen; außerstande sein / außer Stande sein; imstande sein / im Stande sein; infrage stellen / in Frage stellen; instand setzen / in Stand setzen; zugrunde gehen / zu Grunde gehen; zuleide tun / zu Leide tun; zumute sein / zu Mute sein; zurande kommen / zu Rande kommen; zuschanden machen, werden / zu Schanden machen, werden; zuschulden kommen lassen / zu Schulden kommen lassen; zustande bringen / zu Stande bringen; zutage fördern, treten / zu Tage fördern, treten; zuwege bringen / zu Wege bringen

· Fügungen in präpositionaler Verwendung, z. B. anstelle / an Stelle; aufgrund / auf Grund; aufseiten / auf Seiten; mithilfe / mit Hilfe; vonseiten / von Seiten; zugunsten / zu Gunsten; zulasten / zu Lasten; zuungunsten / zu Ungunsten

In folgenden Fällen wird prinzipiell zusammengeschrieben:

· Der erste Bestandteil lässt sich mit einer Wortgruppe umschreiben: angsterfüllt (= von/mit Angst erfüllt), herzerquickend (= das Herz erquickend)

· Ein Bestandteil kommt so nicht selbstständig vor: blauäugig, letztmalig, schwerstbehindert, die zeitsparendste Lösung; das gilt auch bei zusammengesetzten Verben, deren erste Bestandteile die Merkmale von frei vorkommenden Wörtern verloren haben (z. B. abhanden-,einher-, fürlieb-, inne-, überhand-) oder in der Verwendung beim Verb keiner Wortart mehr zugeordnet werden können (z. B. fehl-, feil-, irre-, kund-, preis-, wett-)

· Die Einheit hat eine neue, idiomatisierte Bedeutung: freisprechen, heiligsprechen, kaltstellen (= [politisch] ausschalten), krankschreiben, kürzertreten

Neue Zusammenschreibungen ergeben sich z. B. für abhandenkommen, leidtun, nottun.

In folgenden Fällen wird prinzipiell getrennt geschrieben:

· Verbindungen mit sein: beisammen sein, fertig sein

· Adjektive, deren erster Bestandteil erweitert oder gesteigert ist: leichter verdaulich, besonders schwer verständlich, höchst erfreulich

· Verbindungen, bei denen ein Bestandteil erweitert ist, z. B. dies eine Mal (aber: diesmal), in bekannter Weise, eine Zeit lang

· so, wie oder zu + Adjektiv, Adverb oder Pronomen, z. B. sie sagte das so oft, zu viel Aufregung

· gar kein, gar nicht, gar nichts, gar sehr, gar wohl

· Verbindungen aus zwei Verben, z. B. arbeiten kommen, laufen lernen, lesen üben (aber: bei übertragener Bedeutung ist auch Zusammenschreibung möglich: kennenlernen, sitzenbleiben)

Neue Getrenntschreibungen ergeben sich z. B. für Verbindungen aus Substantiven und Verben wie: Diät leben, Hof halten, Maschine schreiben, Rad fahren.

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