4. Rechtliche Konsequenzen. VI. Abschließende Bemerkung
⇐ ПредыдущаяСтр 6 из 6 4. Rechtliche Konsequenzen Da der Staat das Recht der Schü lerinnen und Schü lern auf Teilnahme am Prä senzunterricht nicht von einer datenschutzwidrigen Datenerhebung durch die Schulen ü ber unwirksame Einwilligungen (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) abhä ngig machen kann und weder mit der einschlä gigen Corona-Schutzverordnung noch an anderer Stelle eine Rechtsvorschrift vorhanden ist, die eine Verarbeitung der genannten Gesundheitsdaten durch die Schulen nach Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO datenschutzkonform ermö glicht, kann vom Fehlen einer solchen Datenerhebung auch nicht die Teilnahme am Prä senzunterricht abhä ngig gemacht werden. Da die DSGVO in der Normenhierarchie ü ber den nationalen Rechtsverordnungen steht, welche auf der Grundlage von § 32 IfSG erlassen werden, ist das hier vorliegende Zutrittsverbot nichtig. VI. Abschließ ende Bemerkung Ich fordere/Wir fordern Sie hiermit auf, bis zum ____ verbindlich zu erklä ren, dass Sie meinem/unserem Kind den Zugang zum Prä senzunterricht gewä hren werden, ohne dies von einem negativen Corona-Test abhä ngig zu machen. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, behalte ich/behalten wir uns gerichtliche Schritte vor. Mit freundlichen Grü ß en
________
Воспользуйтесь поиском по сайту: ©2015 - 2024 megalektsii.ru Все авторские права принадлежат авторам лекционных материалов. Обратная связь с нами...
|