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4. Rechtliche Konsequenzen. VI. Abschließende Bemerkung




4. Rechtliche Konsequenzen

Da der Staat das Recht der Schü lerinnen und Schü lern auf Teilnahme am Prä senzunterricht nicht von einer datenschutzwidrigen Datenerhebung durch die Schulen ü ber unwirksame Einwilligungen (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) abhä ngig machen kann und weder mit der einschlä gigen Corona-Schutzverordnung noch an anderer Stelle eine Rechtsvorschrift vorhanden ist, die eine Verarbeitung der genannten Gesundheitsdaten durch die Schulen nach Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO datenschutzkonform ermö glicht, kann vom Fehlen einer solchen Datenerhebung auch nicht die Teilnahme am Prä senzunterricht abhä ngig gemacht werden. Da die DSGVO in der Normenhierarchie ü ber den nationalen Rechtsverordnungen steht, welche auf der Grundlage von § 32 IfSG erlassen werden, ist das hier vorliegende Zutrittsverbot nichtig.

VI. Abschließ ende Bemerkung

Ich fordere/Wir fordern Sie hiermit auf, bis zum ____ verbindlich zu erklä ren, dass Sie meinem/unserem Kind den Zugang zum Prä senzunterricht gewä hren werden, ohne dies von einem negativen Corona-Test abhä ngig zu machen. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, behalte ich/behalten wir uns gerichtliche Schritte vor.

Mit freundlichen Grü ß en

 

 

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