Landeshauptstadt Stuttgart
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Сборник текстов по внеаудиторному чтению для слушателей факультета заочного и вечернего обучения по теме «Германия» Составитель доцент кафедры иностранных языков Ачкевич В.А.
Москва 2005 Объяснительная записка Данный сборник текстов предназначен для развития навыков различных видов чтения и перевода специальной профессионально ориентированной литературы слушателей факультета заочного и вечернего обучения Московского университета МВД РФ. Сборник состоит из вводного текста «Германия» и 16 тематических текстов, посвящённых федеральным землям. Каждый из 16 текстов по федеральным землям включает в себя 3 текста: I - общая характеристика федеральной земли (географическое положение, территория, население, крупные города, промышленность, достопримечательности, знаменитые личности); II - органы власти федеральной земли (законодательные, исполнительные и судебные); III - текст, посвящённый истории федеральной земли или выдающейся личности, жизнь которой связана с данной землёй.
Методические указания
Каждому слушателю предлагается выбрать один из 16 текстов, посвящённых какой-либо федеральной земле. Части I и II текста предназначены для ознакомительного чтения, т.е. умению изложить общее содержание этих текстов на русском языке. Часть III текста следует перевести полностью и перевод представить на кафедру. Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland liegt im Herzen Europas. Sie ist umgeben von neun Nachbarstaaten: Dänemark im Norden, von Polen und der Tschechischen Republik im Osten, Österreich und der Schweiz im Süden, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden im Westen. Diese Mittellage wurde noch ausgeprägter seit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990. Deutschland bildet eine Brücke zu den mittel- und osteuropäischen Staaten.
Das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist rund 157 000 km2 groß. Die längste Ausdehnung von Norden nach Süden beträgt in der Luftlinie 856 km, von Westen nach Osten 640 km. Die Grenzen der Bundesrepublik haben eine Länge von insgesamt 3 758 кm. Deutschland zählt rund 82 Millionen Einwohner (darunter über 7 Millionen Ausländer). Die Bundesrepublik ist nach der Russischen Föderation der bevölkerungsreichste Staat Europas, vor Großbritannien und Nordirland mit 58,9, Frankreich mit 58,5 und Italien mit 57,5 Millionen Menschen. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Ländern (in Klammern die Hauptstädte): Baden-Württemberg (Stuttgart), Bayern (München), Berlin, Brandenburg (Potsdam), Bremen, Hamburg, Hessen (Wiesbaden), Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin), Niedersachsen (Hannover), Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf), Rheinland-Pfalz (Mainz), Saarland (Saarbrücken), Sachsen (Dresden), Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Schleswig-Holstein (Kiel), Thüringen (Erfurt). Berlin, Bremen und Hamburg sind Stadtstaaten. Die Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Deutschland war immer in Länder gegliedert, aber die Landkarte änderte sich im Laufe der Jahrhunderte. Die Bundesländer in ihrer heutigen Gestalt sind größtenteils nach 1945 und nach dem 8. Oktober 1990 gebildet worden.
Baden-Württemberg Einwohner 10,3 Mio Fläche 35 751 qkm Landeshauptstadt Stuttgart I Baden-Württemberg gehört landschaftlich zu den schönsten Gegenden der Bundesrepublik. Der Schwarzwald ist eines der beliebtesten deutschen Erholungsgebieten. Der Bodensee, die Flußtäler von Rhein, Donau und Neckar, das Bergland des Kaiserstuhls sind viel besuchte Urlaubsziele. Jedes Jahr kommen mehr Touristen nach Baden-Württemberg, als das Land Einwohner hat. Baden-Württemberg ist zugleich ein bedeutender Wirtschaftsstandort; hier sind Weltfirmen wie Daimler-Benz, Bosch, Porsche angesiedelt. Die wirtschaftliche Stärke des Landes zeigt sich zum Beispiel darin, dass Baden-Württemberg nahezu das Exportvolumen von Spanien, Schweden oder Singapur erreicht. Das Land nimmt mit seinen Aufwendungen für die Forschung weltweit einen Spitzenplatz ein. Mehrere hundert Firmen befassen sich mit der Informationstechnologie, der Energie- und Imwelttechnik sowie Biotechnik und Gentechnik. Die 1386 gegründete Heidelberger Universität ist die älteste in Deutschland, in Karlsruhe wurde die erste deutsche Technische Hochsschule errichtet. Die bedeutendsten Städte des Landes sind: die Hauptstadt Stuttgart mit 586 000 Einwohnern, Karlsruhe mit 277 000 Einwohnern (Sitz der höchsten deutschen Gerichte: des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichts- hofes), Freiburg im Breisgau (200 000 Einwohner) mit seiner Universität von 1457. Mit seinen fast tausend Museen (darunter zum Beispiel das Uhrenmuseum in Furtwangen mit seiner einmaligen Sammlung Schwarzwälder Kuckucksuhren), zwei Staatstheatern, zehn Stadttheatern, Festspielen, Filmfestivals ist Baden-Württemberg ein Land der Philosophen und Künstler. Literaturgedenkstätte und –preise erinnern an die zahlreichen Persönlichkeiten der deutschen Geistesgeschichte, die hier ihre Heimat hatten: Friedrich Schiller (1759-1805), Wilhelm Hauff (1802-1827), Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770-1831), Friedrich Wilhelm Schelling (1775-1854), Martin Heidegger (1889-1976) und viele andere. Baden-Württemberg ist auch ein wichtiges Medienzentrum und Standort vieler Verlage; 33% der deutschen Zeitschriften und 22% der Bücher werden hier verlegt.
II
Die verfassungsgebende Landesversammlung hat die Verfassung vom 11.11.1953 beschlossen. Nach dieser Verfassung ist Baden-Württemberg ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Die Verfassung behandelt in eigenen Abschnitten das Verhältnis Mensch und Staat, Religion und Religionsgemeinschaften, Erziehung und Unterricht. Die Grundrechte und staatsbürgerliche Rechte des GG sind zum Bestandteil der Landesverfassung erklärt. Baden-Württemberg ist in vier Regierungsbezirke eingeteilt, diese wiederum in Landkreise und kreisfreie Städte. Der Landtag als die gewählte Vertretung des Volkes übt die gesetzgebende Gewalt aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt. Der Landtag kann vorzeitig aufgelöst werden, wenn 1/6 der Wahlberechtigten dies verlangt und die Mehrheit der Wahlberechtigten bei einer Volksabstimmung diesem Verlangen beitritt. Die vollziehende Gewalt wird von der Regierung ausgeübt, die aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern besteht. Als weitere Mitglieder der Regierung können Staatssekretäre, jedoch nur bis zu einem Drittel der Ministerzahl, und ehrenamtliche Staatsräte vom Ministerpräsidenten berufen werden. Der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt, die Minister werden durch den Ministerpräsidenten berufen. Die Regierung bedarf zur Amtsübernahme der Bestätigung des Landtags. Auf Beschluss von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags muss der Ministerpräsident ein Mitglied der Regierung entlassen. Die Aufgabe des Ministerpräsidenten ist es, die Richtlinien der Politik zu bestimmen, den Vorsitz in der Regierung zu führen und die Geschäfte der Regierung zu leiten. Er vertritt auch das Land nach außen. Innerhalb der gegebenen Richtlinien leitet jeder Minister seinen Geschäftsbereich selbstständig. Für verfassungsrechtliche Streitigkeiten ist ein Staats- gerichtshof gebildet.
III Wilhelm Hauff
Wilhelm Hauff, der bekannte volkstümliche spät- romantische deutsche Prosadichter des XIX. Jahrhunderts, wurde am 29. November 1802 in der Familie eines Beamten in der Stadt Stuttgart geboren. Er besuchte eine Kloster- schule und das Tübinger Stift, ohne jedoch später ein Pfarramt zu übernehmen. Später lebte er in einer reichen Familie als Erzieher. Mit dieser Familie reiste er durch Frankreich, Nord- und Mittel- deutschland. Dann arbeitete er als Redakteur an einer Zeitschrift. Berühmt wurde Wilhelm Hauff durch den vielgelesenen Roman „Liechtenstein“ (1826), mit dem er die Gattung des historischen Romans im Anschluss an Walther Scott in Deutschland einführte. Zu seinen Werken zählen Liebesgedichte, Balladen, Soldatenlieder. 1825-1826 erschienen drei große Werke Hauffs: „Der Mann im Mond“, „Mitteilungen aus den Memorien des Satans“ und eine Sammlung seiner Märchen. Seine Märchen nehmen einen besonderen Platz in der Weltliteratur ein. Die Kunstmärchen „Kalif Strolch“, „Zwerg Nase“, „Das harte Herz“, „Die Erzählungen vom kleinen Muk“ lesen heute Kinder und ihre Eltern in der ganzen Welt. Wilhelm Hauff starb am 18. November 1827 im Alter von 25 Jahren in Stuttgart.
Freistaat Bayern Einwohner 12,0 Mio Fläche 70 552 qkm
Landeshauptstadt München I Die historische Bezeichnung „Freistaat“ besagt, dass Bayern ein republikanischer, kein monarchischer Staat ist. Das flächengrößte Land mit seinen zwölf Millionen Einwohnern ist stolz auf seine Geschichte, die bis ins 6. Jahrhundert zurückreicht. Die Alpen mit der Zugspitze, dem mit 2962 m höchsten Berg Deutschlands, das Alpenvorland mit seinen zauberhaften Seen, wie Chiemsee und Königsee, der Bayerische Wald mit seinem Nationalpark, die Fränkische Alb, der Spessart und viele andere Landschaften bieten dem Touristen unvergleiche Anreize zum Naturerlebnis und zur Erholung. Aus dem agrarisch geprägten Land ist Bayern nach 1950 zu einem modernen Industrie- und Dienstleistungsstaat geworden. Das bayerische Bier (gebraut nach dem Reinheitsgebot von 1516) ist weltbekannt, fränkischer Wein ist von den Kennern sehr geschätzt. Die Zwillingsstädte Nürnberg (493 000 Einwohner) und Fürth (109 000 Einwohner), 1815 durch die Deutschlands erste Eisenbahnstrecke verbunden, bilden ein Industriezentrum mit Elektrotechnik, Maschinen- und Fahrzeugbau, Druckereien, Kunststoff-, Spielwaren- und Nahrungsmittelindustrie. Die Landeshauptstadt München (1,23 Millionen Einwohner) hat eine eigene Atmosphäre und weist ein dynamisches pulsierendes Wirtschaftsleben auf: Auto- und Flugzeugindustire, Elektro- und Elektronikindustrie, Versicherungs- und Verlagswesen. Mit seinen Unversitäten und anderen Hochschulen, der Bayerischen Staatsbibliothek – mit über sechs Millionen Bänden, einer der größten in Europa, dem Max-Plank-Institut für Plasmaphysik, dem Forschungsreaktor und vielen weiteren Einrichtungen ist die Stadt ein bedeutsames Zentrum für Wissenschaft und Forschung. Der Flughafen, benannt nach dem langjährigen bayerischen Ministerpräsidenten Franz-Josef- Strauß, ist wichtiger Stützpunkt des internationalen Luftverkehrs. 1998 wurde das neue Messegelände auf dem ehemaligen Flughafen München-Riem eröffnet. Hier findet das alljährliche Münchner Oktoberfest.München besitzt mit dem einzigartigen Deutschen Museum die weltgrößte Sammlung zur Geschichte der Naturwissenschaften und der Technik, dazu zahlreiche historische Bauten und Kunstmuseen wie die alte und neue Pinakothek. Nürnberg, die Stadt von Albrecht Dürer (1471-1528) und Hans Sachs (1494-1576) bewahrt in ihren Kirchen spätmittelalterliche Kunstschätze hohen Ranges. 33 feste Bühnen und 34 Freilichtbühnen gibt es in Bayern. Alljährlich werden während der Bayreuther Festspiele die Opern Richard Wagners aufgeführt, der 1872-1883 hier lebte. Darüber hinaus gibt es zum Beispiel die Münchner Festspiele, die Europäischen Wochen in Passau, die Bachwoche in Ansbach, das Würzburger Mozartfest.
II Nach der Verfassung vom 2.12.1946 ist Bayern ein Freistaat, Volksstaat, Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. In eigenen Abschnitten der Verfassung werden Grundrechte und Grundpflichten festgelegt sowie Grundsätze für das Gemeinschaftsleben (Ehe und Familie, Bildung und Schule, Religion) sowie für Arbeits-, Eigentums- und Landwirtschaftsordnungen entwickelt. Bayern ist in 7 Regierungsbezirke eingeteilt, diese wiederum in Landkreise und kreisfreie Städte. Die gesetzgebende Gewalt steht ausschließlich dem Volk und der Volksvertretung zu. Wichtiges Gesetz- gebungsorgan ist der Landtag. Er besteht aus den Abgeordneten, die in allgemeiner, gleicher unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem Verhältniswahlrecht von den wahlberechtigten Staatsbürgern in Wahlkreisen und Stimmkreisen für vier Jahre (ab 1998 alle fünf Jahre) gewählt werden. Die Verfassung sieht vor, dass das Volk unmittelbar durch Volksbegehren und Volksentscheid an der Gesetzgebung mitwirkt. Die Staatsbürger haben das Recht, des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden und Kreise durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu regeln.
Die vollziehende Gewalt liegt in den Händen der Staatsregierung (Ministerpräsident, Staatsminister, Staatssekretäre) und der nachgeordneten Vollzugsbehörden. Die Zahl der Minister der Staatsregierung wurde durch Gesetz vom 20.2.1998 auf 17 beschränkt. Der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt, die Staatsminister und Staatssekretäre mit Zustimmung des Landtags vom Ministerpräsidenten berufen. Der Ministerpräsident führt in der Staatsregierung den Vorsitz und leitet ihre Geschäfte; er bestimmt die Richtlinien der Politik. Als oberstes Gericht für staatsrechtliche Fragen besteht ein Verfassungsgerichtshof. III Georg Simon Ohm
Der berühmte deutsche Physiker Georg Simon Ohm wurde am 16. März 1789 in der Stadt Erlangen in der Familie eines einfachen Handwerkers geboren. Bereits mit 16 Jahren konnte Georg Simon Ohm das Lehrverfahren seines Vaters an der Universität seiner Vaterstadt erproben. Aber schon erwies es sich, dass der Weg zu den Quellen der Erkenntnis kostspielig war. Der junge Ohm musste Geld verdienen, wenn er leben, studieren und forschen wollte. Er wanderte in die Schweiz, wurde Lehrer an einer Privatschule, erteilte Privatstunden, bis er nach Erlangen zurückkehren und promovieren konnte. Er wurde Privatdozent an der Erlanger Universität, aber erkannte bald, dass er von den Vorlesungshonoraren nicht existieren und forschen konnte. Georg Simon Ohm war 4 Jahre lang Lehrer der Physik und Mathematik an der Realschule in Bamberg und 10 Jahre am Gymnasium in Köln und experimentierte in seinen wenigen Freistunden, um durch die Lösung des Widerstandsproblems die praktische Nutzung der elektrischen Kraft zu erschließen. 1827 war es soweit. Sein Werk „Die galvanische Kette, mathematisch bearbeitet“ war geschrieben, das Ohmsche Gesetz entdeckt und ein zweites formuliert. Er war auf rein experimentellem Wege zu seinen Ergebnissen gelangt. Er wusste, dass auch Optik und Akustik eine Menge ungelöster Probleme hatten. Er entdeckte, diesmal auf rein mathematischem Wege, das nach ihm benannte akustische Gesetz. Er beschäftigte sich auch mit den Problemen der Molekularphysik. 5 Jahre erteilte er an der Kriegsschule Mathematik, dann 16 Jahre an der polytechnischen Schule in Nürnberg. Seit 1842 arbeitete er als Professor der Physik an der Universität München. Georg Simon Ohm starb am 7. Juli 1854 in München.
Berlin Einwohner 3,46 Mio Fläche 889 qkm Landeshauptstadt Berlin
I Berlin, die heutige deutsche Hauptstadt, entwickelte sich von einem Fischerdorf und einem Handelszentrum am Spreeübergang. 1237 wurde Cölln erstmals urkundlich erwähnt. Die Stadt wuchs mit ihrer Schwesterstadt Berlin zusammen und wurde 1871 zum politischen, industriellen, wissenschaftlichen und kulturellen Zentrum Deutschlands. Im Jahre 1939 zählte die deutsche Hauptstadt über vier Millionen Einwohner. Der zweite Weltkrieg führte zu weitgehender Zerstörung der Innenstadt und der Industriebezirke. Die Stadt wurde von der Siegermächten in vier Sektoren aufgeteilt. Am 3. Oktober 1990 wurde mit einem Staatsakt die Vereinigung Deutschlands in Berlin vollzogen. Berlin ist der Sitz von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, ist gleichzeitig Tor zu den Märkten Osteuropas und ist ausgestattet mit einer erstklassigen Infrastruktur. Charakteristisch für Berlin ist die enge Verbindung von Forschung und Entwicklung, Produktion und Vermarktung. Drei Universitäten, vier künstlerische Hochschulen, Die Europäische Wirtschaftshochschule, neun Fachhochschulen, rund 250 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und eine Fülle mittleren und kleineren Technologieunternhmen bilden ein entscheidendes Potenzial für zukünftiges Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze. Im Südosten Berlins entsteht einer der größten integrierten Technologieparks Europas. Die steigende Zahl von Unternehmen im Kommunikationssektor, auch im Bererich neuer Informationstechnologien, machen Berlin zu einem leistungsfähigen und innovativen Medienstandort.
Berlin ist eine bedeutende Messe- und Kongressstadt. Veranstaltungen wie die Internationale Funkausstellung, die Grüne Woche Berlin oder die Internationale Tourismusbörse machen die Stadt zu einem attraktiven Treffpunkt für jährlich über 3,5 Millionen Besucher. II Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurden Ost-Berlin und West-Berlin zum Land Berlin. Am 8. Juni 1995 beschloss das Abgeordnetenhaus von Berlin eine neue Verfassung, die am 22. Oktober 1995 in einer Volksabstimmung von uber 75% der Abstimmenden angenommen wurde und am 23. November 1995 in Kraft trat. Danach ist Berlin ein deutsches Land und gleichzeitig eine Stadt. Das aus mindestens 150 Abgeordneten bestehende Abgeordnetenhaus ist die von den wahlberechtigten Deutschen gewählte Volksvertretung. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt 4 Jahre. Die Regierung wird durch den Senat ausgeübt, der aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu acht Senatoren, von denen zwei zu Bürgermeistern gewählt werden, besteht. Der Regierende Bürgermeister wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen vom Abgeordnetenhaus gewählt. Die Wahl der Bürgermeister und der Senatoren erfolgt auf Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters durch das Abgeordnetenhaus. Der Regierende Bürgermeister vertritt Berlin nach außen. Er führt den Vorsitz im Senat und leitet die Sitzungen. Im Einvernehmen mit dem Senat bestimmt der Regierende Bürgermeister die Richtlinien der Politik; sie bedürfen der Billigung des Abgeordnetenhauses. Die Gesetzgebung erfolgt durch das Abgeordnetenhaus oder durch Volksentscheid. Der neunköpfige Verfassungsgerichtshof wird vom Abgeordnetenhaus mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Abschnitt 2 der Verfassung sichert die Grundrechte und definiert die Staatsziele. Das Recht auf Arbeit, auf Wohnraum, auf soziale Sicherung sowie auf Mitbestimmung der Arbeiter und Angestellten in der Wirtschaft und Verwaltung sind verfassungsrechtlich abgestimmt. Die Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen stehen unter dem besonderen Schutz des Landes. Durch das zweite Gesetz zur Änderung der Verfassung vom 3.4. 1998 wurde die Zahl der Bezirke von 23 auf 12 reduziert. Berlin ist Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland (Bundeshauptstadt) und Sitz von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag.
III
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