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Landeshauptstadt Magdeburg




 

I

Die Elbe durchfließt auf einer Länge von rund 300 Kilometern das Land.

Die Landeshauptstadt Magdeburg, 805 erstmals urkundlich erwähnt, ist mit 246 000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Landes. Hier steht die erste auf deutschem Boden erbaute gotische Kathedrale. Sie wurde 1363 geweiht und beherbergt das Grab von Kaiser Otto I. Das Kloster Unser Lieben Frauen (1160) ist nahezu unverändert erhalten. Das ist das älteste Gebäude der Stadt. Dom, Marktkirche und Roter Turm dominieren den historischen Marktplatz in Halle (270 000 Einwohner). Diese Stadt kam im Mittelalter durch Salzgewinnung zu Reichtum. In Dessau (90 100 Einwohner) setzte von 1925 an Walter Gropius mit dem „Bauhaus“ weltweite architektonische Maßstäbe. Die Altstadt von Quedlinburg wurde mit ihren 1200 Fachwerkhäusern in die Liste des Weltkulturerbes

In Sachsen-Anhalt hat sich eine umfangreiche Lebensmittelindustrie (u.a. Zuckerfabriken) angesiedelt. Für Magdeburg und Dessau ist der Schwermaschinen- und Fahrzeugbau bestimmend.

Im Süden Sachsen-Anhalts wurde das erste Ganzmetallkabinen-Verkehrsflugzeug der Dessauer Junkerswerke gebaut. 1936 wurde der erste Farbfilm der Welt von Agfa Wolfen vorgestellt.

In Eisleben wurde Martin Luther (1483-1546) geboren und ist auch dort gestorben. Die Schlosskirche zu Wittenberg, an deren Tür er 1517 seine 95 Thesen angeschlagen hat, wurde zu seiner letzten Ruhestätte. Auf der Burg Falkenstein schrieb Eike von Pepgow im 13. Jahrhundert den „Sachsenspiegel“, das bedeutendste Rechtsbuch des Mittelalters.

Georg Friedrich Händel wurde in Halle geboren, Johann Sebastian Bach komponierte am Fürstenhof in Köthen seine „Brandenburgischen Konzerte“. Der Naturwissenschaftler Otto von Guericke, zeitweise Bürgermeister von Magdeburg, demonstrierte 1663 mit den Magdeburger Halbkugeln die Wirkung des Vakuums und entdeckte das Prinzip der Luftpumpe.

Otto von Bismarck, deutscher Reichskanzler von 1871 bis 1890, wurde in Schönhausen in der Altmark geboren. Anlässlich seines 100- Todestages wurde 1998 in seinem Geburtsort ein Bismarck-Museum eröffnet.

 

II

 

Nach der Verfassung vom 16.7.1992 ist Sachsen-Anhalt ein demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat. In eigenen Abschnitten der Verfassung sind Grundrechte, Einrichtungsgarantien (institutionelle Garantien) und Staatsziele bestimmt. Sachsen-Anhalt gliedert sich in 3 Regierungsbezirke, diese wiederum in Landkreise und kreisfreie Städte.

Die Gesetzgebung erfolgt durch den Landtag und durch Volksentscheid. Der Landtag wird vom Volk in freier, gleicher allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl nach einem Verfahren gewählt, das Persönlichkeits- und Verhältniswahl verbindet. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre. Verfassungsänderungen durch Landtagsbeschluss bedürfen der Zwei-Drittel-Mehrheit. Verfassungsänderungen durch Volksentscheid bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abstimmenden, mindestens jedoch der Hälfte der Wahlberechtigten.

Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt. Der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Minister. Er vertritt das Land nach außen. Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger erwählt.

Das Landesverfassungsgericht besteht aus 7 Richtern. Die Verfassungsrichter werden vom Lantag mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt.

 

III

Otto von Bismarck

 

Otto Fürst von Bismarck (Otto von Schönhausen), der preußisch-deutsche Staatsmann, der erste Reichskanzler des Deutschen Reiches 1871-1890, wurde im Jahre 1815 in Schönhausen in einer Junkerfamilie geboren. Otto von Bismarck war der Schöpfer des zweiten deutschen Kaiserreichs, das ein Bund der deutschen Fürsten war.

Otto von Bismarck gehörte den äußersten Rechten an. 1862 wurde er zum preußischen Ministerprösidenten ernannt. In drei Kriegen - 1864 gemeinsam mit Österreich gegen Dänemark, 1866 gegen Österreich und 1870/1871 gegen Frankreich – hat er die Vollmachtstellung Preußens in Deutschland geschaffen, den Deutschen Bund zerstört, Österreich aus Deutschland ausgeschlossen, Frankreich besiegt und den Grund für Deutschlands Einigung unter preußischer Führung gelegt. Er setzte die preußische Heeresreform durch, stellte auf undemokratischem Wege durch eine „Revolution von oben“ – durch Kriege – die Rechtseinheit her.

1867 wurde er Kanzler des neugegründeten Norddeutschen Bundes, 1871 -1890 – Reichskanzler, „der eiserne Kanzler“ genannt.

Innerpolitisch bekämpfte er die katholisch-klerikale Opposition und die Arbeiterbewegung (1878 setzte er das Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokraten, das sogenannte Sozialistengesetz, durch).

Die Verfassung des neuen Kaiserreichs vom 16. April 1871 ist nicht von einer Nationalversammlung entworfen worden, sondern das Werk Otto Bismarcks.

Das Scheitern des Sotialistengesetzes und außerpolitische Schwierigkeiten führten im März 1890 zu seinem Sturz.

Otto von Bismarck starb 1898.

 

„Nicht durch Reden und Mayoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden – das ist der Fehler von 1848 und 1849 gewesen – sondern durch Eisen und Blut“. Otto von Bismarck.

 

Gegen Ende seiner Amtszeit sagt Bismark im Reichstag: „Wir Deutsche fürchten Gott, aber sonst nichts in der Welt, und die Gottesfurcht ist es schon, die uns den Frieden lieben und pflegen lässt.“ Von diesem Satz gerieten allerdings die Worte über die Friedensliebe in Vergessenheit.

 

Bismark warnte Deutschland vor dem Krieg gegen Russland. Er meinte, dass ein solcher Krieg äußerst gefährlich für Deutschland würde.

 


Schleswig-Holstein

Einwohner 2,7 Mio

Fläche 15 729 qkm

Landeshauptstadt Kiel

 

I

Schleswig-Holstein liegt als einziges deutsches Land an zwei Meeren: an Nord- und Ostsee. Es ist Drehscheibe für die Länder rund um die Ostsee, die mit mehr als 50 Millionen Einwohnern zu den Zukunftsregionen Europas gehören. Natürliche Schönheit Schleswig-Holsteins soll bewahrt werden. Deshalb wird der Erhaltung der Umwelt große Bedeutung beigemessen. Die Reinhaltung der Meere sowie Natur- und Bodenschätze sind wichtige Ziele der Landespolitik. Rund 13 Millionen Gäste kommen jedes Jahr ins Land.

Die Landeshauptstadt Kiel (244 000 Einwohner) wird alljährlich während der „Kieler Woche“ im Sommer zum Treffpunkt für die Internationale Segler-Elite, verbunden mit einem großen Volksfest.

Die Stadt Lübeck (216 000 Einwohner) ist die „Königin der Hanse“, von der UNESCO wegen der sehenswerten mittelalterlichen Baukunst in die Liste des „Weltkulturerbes der Menschheit“ aufgenommen. In die Weltliteratur gingen die Romane der Lübecker Brüder Heinrich und Thomas Mann ein. Lübeck-Trävemünde ist einer der wichtigsten europäischen Fährhäfen. Flensburg (86 000 Einwohner) versammelt einmal im Jahr originalgetreu restaurierte oder nachgebaute Segelschiffe zum „Rum-Regatta“.

In den zurückliegenden Jahren hat sich in Schleswig-Holstein ein tiefgreifender Wandel vom Agrar- und Fischereiland zu einem modernen Wirtschafts- und Technologiestandort vollzogen. Rund eine Million Hektar des Landes werden landwirtschaftlich genutzt. Die Zukunft gehört indessen den modernen Technologien wie Meeres- und Medizintechnik, Software-Produktion sowie Energie- und Umwelttechnik. Schleswig-Holstein ist mit über 1 500 Anlagen Windenergie-Land Nummer 1 in Deutschland, nimmt eine der Spitzenpositionen bei der Ausstattung mit Technologiezentren ein und zählt allein im Bereich der Informations- und Kommunikationsbranche (Software) weit über 1 000 Unternehmen.

In Schleswig-Holstein gibt es drei Universitäten und vier staatliche sowie zwei private Fachhochschulen. Zahlreiche Nordseeinseln, die Ostseebäder, der Nationalpark Wattenmeer an der Nordsee sind besuchenswerte Orte Deutschlands.

 

II

 

Nach der Verfassung vom 13.12.1949 ist Schleswig-Holstein ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.

Laut Artikel 10 der Landesverfassung ist der Landtag das oberste Organ der politischen Willensbildung. Er wählt den Ministerpräsidenten, übt die gesetzgebende Gewalt aus, kontrolliert die vollziehende Gewalt und behandelt öffentliche Angelegenheiten.

Artikel 12 regelt die Aufgaben und Stellung der parlamentarischen Opposition.

Die Gesetze werden vom Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen. Artikel 41, 42 regeln Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid.

Die Landesregierung ist im Bereich der vollziehenden Gewalt oberstes Leitungs-, Entscheidungs- und Vollzugsorgan. Der Ministerpräsident ist der Regierungschef. Er beruft die Landesregierung

Die Richter werden von den zuständigen Ministern gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen.

 

III

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