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I Thema 3: DEUTSCHLAND IN DER WELT




Deutschland ist Mitglied zahlreicher inter­nationaler Organisationen. Es ist Gründungsmitglied der Europäischen Union und mit über 82 Millionen Einwohnern deren bevölkerungsreichstes Land. Ferner ist Deutschland unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der OECD, der NATO, der OSZE und der Gruppe der Acht (G8).

Die wichtigsten Leitlinien deutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.

Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der NATO-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze).

Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen.

Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien.

Die Bundesregierung lehnte den Irakkrieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Kernenergieprogramms zu verzichten.

Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4-Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch beziehen die USA zu einem deutschen Sitz bisher keine Stellung.

EUROPÄISCHE UNION

Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund. Seine Bevölkerung umfasst über 500 Millionen Einwohner. Der von den EU-Mitgliedstaaten gebildete Europäische Binnenmarkt ist der am Bruttoinlandsprodukt gemessen größte gemeinsame Markt der Welt.

Europäische Union
   
  Flagge    
Amtssprache   23 Amtssprachen
Sitz der Organe   Europäischer Rat: Brüssel Rat der Europäischen Union: Brüssel Europäisches Parlament: Straßburg Europäische Kommission: Brüssel Gerichtshof der Europäischen Union: Luxemburg
Staatsform Staatenverbund
Regierungsform Mischform (parlamentarische Demokratie, Exekutivföderalismus)
   
Regierungschef Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso
Fläche 4.324.782 km²
Einwohnerzahl 502,5 Mio
Bevölkerungsdichte   116 Einwohner pro km²
   
   
Währung Euro (?) (EUR)+ 10 weitere Britisches Pfund, Bulgarischer Lew Dänische Krone, Lettischer Lats Litauischer Litas, Polnischer Złoty Rumänischer Leu, Schwedische Krone Tschechische Krone, Ungarischer Forint
Nationalhymne   Ode an die Freude (instrumental)
Feiertag   Europatag (9. Mai)

Geschichte

Schritte der europäischen Einigung

1951 gründeten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande die europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), deren Ziel ein gemeinsamer Markt für Kohle und Stahl war.

1957 unterzeichneten sechs Gründungsmitglieder Verträge von Rom und gründeten damit die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) zur Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit dem Ziel der schrittweisen eines gemeinsamen Marktes.

1967: Die Organe der drei Gemeinschaften EGKS, EWG und EURATOM wurden zusammengelegt, seither ist die Bezeichnung Europäische Gemeinschaft üblich.

1973: EG-Beitritt Dänemarks, Irlands und Großbritanniens.

1979: Einführung Europäisches Währungssystems (EWS). Erste Direktwahl des Europäischen Parlaments.

1981: EG-Beitritt Griechenlands.

1986: EG-Beitritt Spaniens und Portugals. Unterzeichnung «Einheitlicher Europäischen Akte» mit dem Ziel eines einheitlichen Binnenmarktes.

1991: Unterzeichnung Vertrags von Maastricht über die Europäische Union. Die EG soll zu einer Politischen Union zusammen­wachsen, und der gemeinsame Binnenmarkt soll zu einer Wirtschafts- und Währungsunion werden.

1995: EU-Beitritt Finnlands, Österreichs und Schwedens.

1999: Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion Gemeinsame Währung: Euro.

2004: EU-Beitritt acht ehemals kommunistischer mittel- und osteuropäischer Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowenien, Slowakei und Ungarn), sowie Maltas und Zyperns.

2007 wurden als 26. und 27. Mitgliedstaat Rumänien und Bulgarien in die Union aufgenommen.

 

 

Organe und Funktionen

Europäisches Parlament Europäischer Rat Rat der Europäischen Union
Sitz in Straßburg, Generalsekretariat in Luxemburg Sitz in Brüssel Sitz in Brüssel
(Legislative) („Gipfeltreffen“ der Staats- und Regierungschefs unter Vorsitz des Präsidenten des Europäischen Rates) (Legislative, in einigen Bereichen Exekutive)
 
  • ist mit dem Rat als Gesetzgeber tätig
  • teilt sich mit dem Rat die Haushaltsbefugnisse und nimmt in letzter Instanz den Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab
  • übt die demokratische Kontrolle über alle EU-Organe einschließlich der Europäischen Kommission aus und benennt die Kommissionsmitglieder
  • gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt allgemeine Ziele und Prioritäten fest
  • wird nicht gesetzgeberisch tätig
  • ist mit dem Parlament als Gesetzgeber tätig
  • übt mit dem Parlament die Haushaltsbefugnisse aus
  • sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik und legt Leitlinien für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) fest
  • schließt internationale Verträge

 

Gerichtshof der Europäischen Union Europäische Kommission
Sitz in Luxemburg Sitz in Brüssel
(Judikative) (Exekutive)
  • sichert die Einheitlichkeit der Auslegung europäischen Rechts
  • ist befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedsstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden
· ist die „Regierung“ · unterbreitet dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften · setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt · sorgt für die Einhaltung des EU-Rechts · handelt internationale Verträge aus

Perspektiven für die Zukunft

Die EU wird durch mehrere Beitrittswellen immer größer. Mit 502,5 Mio Menschen entsteht der größte Binnenmarkt der Welt. Aktuell gibt es fünf Beitrittskandidaten. Seit 2005 wird mit Kroatien und der Türkei verhandelt, außerdem wurde Mazedonien im Dezember desselben Jahres der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt. Der vierte aktuelle Beitrittskandidat Island bekam am 17. Juni 2010 den Kandidatenstatus zugesprochen. Montenegro wurde im Dezember 2010, genau zwei Jahre nach der Antragstellung ebenfalls zum offiziellen Kandidaten ernannt. Um sicherzustellen, dass die EU auch mit 27 Mitgliedstaaten effizient funktionieren kann, muss ihr Beschlussfassungssystem neu organisiert werden. Die EU ist eine offene Gemeinschaft, deren Zusammensetzung sich mit der Zeit auch ändern kann.

II Grammatik

INFINITIV PASSIV

wird nur von transitiven Verben gebildet.

Bildung:

Infinitiv I Passiv: Partizip II des finiten Verbs + Infinitiv I „werden”

Infinitiv II Passiv: Partizip II des finiten Verbs + Infinitiv II „werden” Die Form „geworden” wird durch „worden” ersetzt. z.B.: informiert worden sein, beruhigt worden sein

Man vergleiche: Infinitiv I Passiv Infinitiv II Passiv vergessen werden vergessen worden sein verfolgt werden verfolgt worden sein

z.B.: Er war glücklich, von den unangenehmen Funkionen befreit worden zu sein. (Er war glücklich, dass er von den unangenehmen Funktionen befreit worden war.) – Он был счастлив, что (он) был освобожден от неприятных обязанностей.

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